Online Abfindungsrechner

Um Ihnen einen schnellen Überblick über eine mögliche Abfindung nach einer Kündigung Ihres Arbeitsvertrages zu verschaffen, empfehlen wir Ihnen vor Eingabe Ihrer Daten unsere Hinweise zu lesen. Auf jeden Fall müssen Sie die kurze Klagefrist von 3 Wochen, nach Erhalt der Kündigung, im Auge behalten.

Kündigung

Nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber steht immer die Frage im Raum, ob Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben. Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner helfen wir weiter.

Anspruch auf Abfindung?

Mit Ausnahme des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1a KSchG) gibt es keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Auch die §§ 9, 10 KSchG gewähren keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Nur wenn in dem Unternehmen des Arbeitgebers ein Betriebsrat gebildet wurde und dort ein Sozialplan besteht, kann eine Abfindung gefordert werden.

Eine Abfindung erfolgreich durchsetzen, aber wie?

Um eine Abfindung zu erhalten, sind Sie gezwungen gegen eine Kündigung des Arbeitgebers gerichtlich vorzugehen. In der Regel werden in derartigen Verfahren dann Abfindungen ausgehandelt, um die Sache schnell zu erledigen.

Beachten Sie die Fristen!

Wichtig ist allerdings, dass man gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht vorgeht. Die Frist hierzu beträgt 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung. Bis dahin muss eine Klage beim Arbeitsgericht eingehen! Versäumen Sie diese Frist, ist in der Regel die Kündigung wirksam und sie können eine Abfindung nicht mehr erfolgreich durchsetzen.

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